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   OVG Saarland, 09.02.1990 - 2 R 306/87   

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https://dejure.org/1990,15733
OVG Saarland, 09.02.1990 - 2 R 306/87 (https://dejure.org/1990,15733)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.02.1990 - 2 R 306/87 (https://dejure.org/1990,15733)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. Februar 1990 - 2 R 306/87 (https://dejure.org/1990,15733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anlagenbegriff; Naturbelassene Grundstücksflächen; Hühnerzucht; Wohngebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BRS 50 Nr. 147
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75

    Begriff der baulichen Anlage

    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.1990 - 2 R 306/87
    Die vom Gesetz geforderte dienende Funktion der Nebenanlage ist nur gegeben, wenn diese dem primären Nutzungszweck des Grundstücks zu- und untergeordnet ist (so BVerwG, Urteil vom 17.12.1976 -- IV C 6.75 --, BRS 30 Nr. 117 = DÖV 1977, 326, und Urteil vom 18.2.1983 -- IV C 18.81 --, NJW 1983, 2713 = DVBl. 1983, 886).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.1990 - 2 R 306/87
    Die vom Gesetz geforderte dienende Funktion der Nebenanlage ist nur gegeben, wenn diese dem primären Nutzungszweck des Grundstücks zu- und untergeordnet ist (so BVerwG, Urteil vom 17.12.1976 -- IV C 6.75 --, BRS 30 Nr. 117 = DÖV 1977, 326, und Urteil vom 18.2.1983 -- IV C 18.81 --, NJW 1983, 2713 = DVBl. 1983, 886).
  • OVG Saarland, 09.03.1984 - 2 R 175/82
    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.1990 - 2 R 306/87
    Ob die Nutzung wegen Verstoßes gegen eine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht formell illegal ist, was in der Regel bereits für eine Verbotsverfügung genügt (so zu § 104 Abs. 1 Satz 2 LBO 1974 grundlegend das Urteil des Senats vom 9.3.1984 -- 2 R 175/82 --, BauR 1984, 616 = NVwZ 1985, 122 = AS 19, 25), kann dahinstehen.
  • OVG Saarland, 28.11.1989 - 1 R 139/87
    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.1990 - 2 R 306/87
    Selbst wenn sie mit der Hausparzelle Nr. ... im bauordnungsrechtlichen Sinn ein Grundstück bilden sollte (für die Geltung des Buchgrundstücksbegriffs im Rahmen der Landesbauordnung 1988 vgl. das Urteil des 1. Senats des Gerichts vom 18.11.1989 -- 1 R 139/87 --), schlägt jedenfalls durch, daß sich für die Hühner bestimmte Vorrichtungen nur auf dieser befinden.
  • VG Stuttgart, 23.09.2015 - 5 K 2780/13

    Bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung für eine Kleintierhaltung in einem

    So ist "die Haltung einiger Hühner, sei es mit oder ohne Hahn", dem Wohnen üblicherweise (noch) zurechenbar (vgl. SaarlOVG, U. v. 09.02.1990 - 2 R 306/87 -, juris), die Haltung von mehr als zwanzig Stück Geflügel (Gänse, Enten, Hühner samt eines Hahns) aber nicht (OVG RP, B. v. 02.10.2006 - 8 B 11048/06 -, juris).
  • VG Würzburg, 22.02.2011 - W 4 K 09.940

    Nutzungsuntersagung

    Die hobbymäßige Haltung einiger Hennen mit oder ohne Hahn, nicht aber eine umfängliche Hühnerzucht in einem Wohngebiet könne zulässig sein (OVG Saarland, U.v. 9.02.1990, 2 R 306/87, ).

    Eine die Haltung einer Vielzahl von Hähnen bedingende Hühnerzucht im allgemeinen Wohngebiet könne unzulässig sein, die Haltung einiger Hühner, sei es mit oder ohne Hahn sei noch dem Wohnen zurechenbar (OVG Saarland, U.v. 9.02.1990, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 14.07.2004 - 9 L 1692/04

    Haltung von zwei Hähnen im allgemeinen Wohngebiet zulässig

    Um eine nicht mehr dem Wohnen dienende Tierhaltung handelt es sich etwa regelmäßig bei der Zucht fast aller Tierarten, s. OVG Saarland, Urteil vom 9. Februar 1990 - 2 R 306/87, BRS 50 Nr. 47; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 5, § 14 Rn. 20d; Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Aufl. 2002, § 4 Rn. 15.1; zur Bedeutung der Verkehrsüblichkeit einer Taubenzucht vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 1999 - 4 B 131.98 -, BRS 62 Nr. 84.
  • VG Saarlouis, 26.03.2008 - 5 K 418/07

    Kein nachbarrechtlicher Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen das

    Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (grundlegend Urteil vom 09.02.1980 - 2 R 306/87 - BRS 50 Nr. 147; nachfolgend: Beschlüsse vom 19.10.1988 - 2 W 410/88 -, vom 30.11.1992 - 2 W 32/92 und 24.09.1993 - 2 R 2/93 -, SKZ 1994, 109, Leitsatz Nr. 18; vgl. auch Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Aufl., IV Rdnr. 1), wonach Grundstücke selbst keine Anlagen i.S. des § 82 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 LBO 2004 sind und deshalb nicht für die räumliche Anknüpfung eines bauaufsichtlichen Nutzungsverbotes taugen.
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